Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) in der jeweils gültigen Fassung insofern eine entsprechende Abrechnungsziffer besteht. Eine Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist i.d.R. nicht möglich. Viele Kassen bieten allerdings eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker an. Hierzu erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse.

 

Die meisten privaten Krankenversicherungen erstatten gemäß ihren individuellen Vertragsangeboten einen Teil oder auch die gesamten Kosten der Behandlung.

 

Die Kosten für Selbstzahler liegen je nach Therapieform zwischen 40,00 und 60,00 € pro Stunde.

 

Für die Anliegen meiner Patienten nehme ich mir immer die individuell erforderliche Zeit. Ich bitte daher um Verständnis dafür, dass bei der Form der angewendeten Therapieverfahren manchmal die Behandlungsdauer variieren kann.